Prof. Dr. Karl-Christoph Kuhn – Zum wiss. Lebensweg-Anliegen-Schriften

1953 erste Atemübung.

Abitur 1973 im Kolleg der Jesuiten in St.Blasien. Gründung der Selbstheilungsexerzitien = Logethopathie als Vorverständnis allen Tuns, angewandt seit 1974 (z.B. als Tanzkurs für taubstumme junge Erwachsene im Kloster Heiligenbronn mit neuer sozial-selbstheilsamer Integrationserlebnisreichweite)

Studium

1975-1980. 1980 Erwerb des Theologie-Diploms an der Universität Tübingen mit der Diplomarbeit „Die Legitimation der Grundwerte“ im Fach Ethik bei Prof. Dr. Alfons Auer – Ausgang lebenslanger Dialogfortsetzung. Studium des zweiten Schwerpunkt-Faches Kirchenrecht (bei. G.Ghirlanda, J.Neumann, P.Krämer) und Rechtswissenschaft, eingeschrieben an den Universitäten Tübingen, Rom (Gregoriana), Bayreuth. Entwicklung des Schwerpunktes Arbeit-/Dienstrecht und Unternehmensführung nach Prinzipien (Personalität-subsidiäre Solidarität) von und im eingehenden persönlichen Austausch mit Prof. Dr. Oswald von Nell Breuning SJ 1981- 1982 (z.B. zu aktuellen Fragen des Arbeitsrechts, seines Modells des „Investivlohns“, Grundeinkommens, Arbeitnehmer-Unternehmers, simultaner Unternehmensverfassung, Lohnarbeitsbegriffs „Ein Tag in der Woche reicht aus“ …).

Wiss. Weiterbildung

Seit 1980 Promotions-/Habilitationsstudium. 1989 Erlangung des Dr. theol.-Grades im Fach Kirchenrecht in Tübingen mit dem neuen kirchenrechtsethischen Strukturreformmodell „Kirchenordnung.. Konturen eines neuen Begriffs und Modells katholischer Rechtstheologie..“.

Ihm folgt seine anwendungsbezogene Durchführung als Habilitationsschrift „Grundsatzfragen kanonischer Rechtsprechung in beispielhaften Anwendungsbezügen…“: 1989 Eröffnung des Verfahrens, 1990 Rückzug (Schulstreit), ab 2002 Schriftaktualisierung, 2006 erfolgreiche Habilitation.

Betätigungen

1980-1985 wiss. Ang. am Lehrstuhl für Kirchenrecht in Tübingen.

1981-1985 Mitglied (Assistentenvertreter) in div. Universitätsorganen (Fakultätsrat, Kommission zur Vorbereitung einer Promotionsordnung etc.).

1983-1987 Anwalt an kirchlichen Gerichten und Berater Geschiedener in Zweitehe  (auf Nachfrage bleibend).

Bis 1991 Mitglied im von Johannes Neumann initiierten interdisziplinären wiss. „Arbeitskreis für Kirchen- und Rechtsgeschichte“ (moderiert von den Professoren K.W. Nörr, H. Zimmermann, J.Neumann, nachfolgend R. Puza u.a.).

1992-2005 Lehrbeauftragter an der Universität Ulm für (Transzendental-, Sozial-, Ordnungs-) Philosophie (11 Sem. im Humboldt-Studienzentrum), Dozent für Fortbildung der Universitätsverwaltung (z.B. Mobbing erkennen/ Arbeitskonflikte in Chancen verwandeln) und des ZAWiW.

Gründer/ Leiter des Seminars „Rhetorik Diamant“ (angewandte Sprachethik) in drei Logethopathie-analogen Stufen der Vernunft-, Körper- (incl. Sitte-, Tugend-, Rollen-, Norm-, Institutionssprache) und Gemütssprache (des Bildes, Films, Auftritts, der Werbung, emotionalen Intelligenz, Imagination, Realvision, des Charisma u.ä., im Studium Generale 1992-2001 (19 Sem. je bis zu 12 SWS). Je nach Schwierigkeitsstufe gruppiert (z.B. für Studierende, für Professoren).

Seit 1992 begleitend tätig als Fortbilder und Coach für Arbeitslose, MentorInnen in der Pflege (94-95 ibs-Institut Ulm), Techniker (Technische Fachschule Tochtermann S-Feuerbach 93-94).

Coach Führender in Wissenschaft/ Politik/ Unternehmen auf der Basis klassischer Prinzenerzieher (u.a. Aristoteles, Erasmus, Kant).- Gründer der Coaching-Methode „Führung Diamant“.

1999-2001 Chair-Coach/ Mitglied im Abt.-Leitungsteam und Leiter des Bereichs „Salutogenese und kommunikative Verantwortung“ am Lehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Universität Ulm. Beitrag der „Anamnese-Logethopathie“ als neue Perspektive selbstheilungsassistierender „subsidiärer Medizin“. Entwicklung der Reformmodule „Sprach- und Sprechverantwortung in der Medizin“ und „Körpersprache in der Medizin“ für das dortige Medizinstudium, sowie Durchführung dieser Lehr- und Übungsmodule für Medizinstudierende nach dem Vorphysikum (4 SWS je Semester).

Seit 1995 Mitglied des MBA-Lehrkörpers, Coach und Dozent im Bereich Führung und Persönlichkeit in der Steinbeis Akademie für Unternehmensführung/ kooptierten Donau Universität Krems, seit 1998 Steinbeis Hochschule Berlin. 2001 dort für eine Professur vorgesehen – Entscheidung für die Fortsetzung des genannten Habilitationsweges in Tübingen. 2011 offizielle Verabschiedung von der Steinbeis Hochschule Berlin mit Würdigung durch den Präsidenten Prof. Dr.Dr. hc.mult. Johann Löhn:„Durch Ihr Engagement und Ihre Fachkompetenz haben Sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erfolg unserer Hochschule geleistet.“ (Schreiben v.15.06.2011).

2006 Antrittsvorlesung/ Privatdozent in Tübingen. Seit 2008 der Fakultät zugeordneter selbständiger Professor (apl.) für das Fach Kirchenrecht.

Daneben seit 2008 Leitung des Moduls „Unternehmensführung/ Ethik“ (4-8 SWS je WS) im Studiengang „Zukunftssicher Bauen“ der Fachhochschule Frankfurt a.M.

Einfacher Kern aller Tätigkeit: Dreifache (Kopf-Hand-Herz-/“Logethopathie“) Menschenwürde-Betätigung, d.h. Weg von vorrangiger Instrumentalisierung zu vorrangiger (Selbst-) Heilung des Menschen und (dreifach) krank machender Institutionen. Dabei ist mir die Kirchenstrukturreform und das dafür im zeitgemäß pastoralen und ökumenischen Dienst notwendige neue Modell der Kirchenrechtsbegründung auf der Basis der wegweisenden sittlichen Heils-Weltethos (Menschenwürde/Gewissensfreiheit-Norm)-Vermittlungshermeneutik  von Alfons Auer und des Kirchenordnunganliegens von Peter Huizing im Freiheitsordnungsgeist  des Vaticanum II Lebensanliegen.  Dieses neu entwickelte Modell spezifisch heilsrelationaler Kirchenrechtsethik  liegt bisher hauptsächlich als konzeptionelle Einheit der oben genannten Dissertations- und Habilitationsschrift vor.

Preise

CICERO-Rednerpreis 1996.

Preisträger der Bundespreisfrage des Fachbereichs Internationale Agrarwirtschaft derUniversität Kassel 1991: „Wer aber mißt euch den Atem zu? Oder: Was wird sein, wenn alles entwickelt ist?“

Schrifthinweise (nur im Bezug des kirchenrechtsethischen Kirchenordnung-Reformmodells)

Kirchenordnung als rechtstheologisches Begründungsmodell. Konturen eines neuen Begriffs und Modells katholischer Kirchenordnung unter besonderer Berücksichtigung von Peter J.M.J.Huizing (Kontexte 7), Frankfurt 1990.

Rechtsprechung gemäß Kanones als Ausdruck der Kirchenordnung, Handexemplar der Habilitationschrift im unabgeschlossenen Habilitationsverfahren 1989-1990, Tübingen 1989.

 Programmschrift zur Reform der Rechts- und Verfassungsstruktur der (katholischen) Kirche unter dem Anspruch der Menschenwürde.- In sieben Sprachen übersetzt und veröffentlicht von und in der Internationalen Zeitschrift Concilium (32, 1996, 402-409) unter dem Titel „Kirchenordnung statt Kirchenrecht?“, Sonderausgabe Tübingen 1998 (UB Tübingen u.a.).

Grundsatzfragen kanonischer Rechtsprechung in beispielhaften Anwendungsbezügen. Ein Beitrag zur fundamental- und moraltheologischen Vermittlungshermeneutik der Kirchenordnung, Handexemplar der Habilitationsschrift, Selbstverlag Ratshausen-Tübingen 2006, Nachfertigung 2016.

Kirchenbild und Kirchenverständnis des 2.Vatikanischen Konzils damals und heute. Gekürzte Wiedergabe des Vortrags über „Die neue kirchlich unfehlbare Wahrheit von 1998 (im c.750§2 CIC 1983)- ein neues Selbstverständnis von Kirche und Frau“ auf dem Diözesantag Freiburg-Süd des Heliand-Frauenkreises in Konstanz, in: Heliand Korrespondenz Heft 4 (2009) 3-9.

Vorrang pastoraler oder alter dogmatischer Kirchenstruktur, Teil 1, in: Schweizerische Kirchenzeitung (SKZ) 178 (2010) 79-82.

Vorrang pastoraler oder alter dogmatischer Kirchenstruktur, Teil 2, in: Schweizerische Kirchenzeitung (SKZ) 178 (2010) 113-116.

Kirchenaustritt. Eine rechtstheologisch-rechtsethische Anmerkung. Als Blog online eingestellt, in: Overblog Kuhn 2012.- Ders., Kirchenaustritt zwischen Freiheit und Tritt, ebd. Stand 2014. 

„Lebensordnung“ im „Geist“. Zur aktuellen Reichweite der Grundlegung des Kirchenrechts bei  Hans von Campenhausen (1903-1989), in: ZevKR 59 (2014) 96-114.

Päpstliche Ordnungsreformimpulse im Spannungsfeld der Bischofsynode. Ein Klärungsversuch zur Frage der Kommunionteilnahme wiederberheiratet Geschiedener, in: M.Graulich, Th.Meckel, M.Pulte (Hg), Ius canonicum in communione christifidelium, FS H.Hallermann, Paderborn 2016,435-456.

Zum kirchenrechtsethischen Problem einer 1998 als §2 in den c.750/CIC 1983 eingefügten unfehlbar kirchlichen Wahrheitsstufe der römisch-katholischen Kirche, Teachin g-Paper, eingestellt in der virtuellen „Akademie Edu“ 2017.

 

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