Ein Blitzlicht zur „logethopathisch“-strukturheilsamen „Weltethos (A.Auer)-Kirchenrechtsethos“-Lehrmethode im Hauptseminar des SS 2015 mit dem Thema „Ökumene zwischen Dienstmacht und ‚Macht des Dienens‘ (Papst Franziskus)“.

Ökumenische Strukturherausforderungen ergeben sich aus dem Selbstdenken und gleichnishaften „Einbilden“ der Texte und Stoffvorlagen mit Stellungnahmen jedes Einzelnen im Wechsel mit ihrer gemeinsamen Diskussion und führen über Ruhe-Atmen des Wissensstoffes/ seiner sich bildenden Erkenntnis zur Ausfertigung eines symbolischen und/oder Wortbildes je nach Vermögen und Wahl jedes Einzelnen. Es wird für alle sichtbar an Tafel oder Wand angebracht. Dann führen die Stellungnahmen vom individuellen Gleichnisbild-Gemüt aus zur Diskussionsentwicklung mit bildlosgelassen oft unerwartet erweiterten Erkenntnissen von Chancen und Grenzen mit kreativen Lösungsperspektiven, Standpunkt- und Bildverfeinerungen, die jetzt zum neuen Wohn-(Seminar)Raumkörper in vielfältiger Entwicklung sich verlebendigen und im Ganzen zusammengefügt am Ende den Seminarweg in kleiner Ökumene-Einheit als  Seminarwegeinheit in Vielfalt-Schlüsselbild zum neu ggf. auch kritisch Ökumene-wohnlich erkenntnis- und gemütsbild-energierten Aufbruch bündeln. Das Vorverständnis entscheidet:

Die einzelnen Gleichnisbilder entwickeln die Teilnehmenden

in der vorweg erarbeiteten und ausgewiesenen gemeinsamen

rechtstheologisch rechtsethischen Gleichnisrichtung. Sie legt das

pastoralkonziliar aufgegebene heilsrelation autonome

(F.X. Linsenmann-A.Auer-J.Klein-P.Huizing/ L.Örsy-

G.Luf-E.M.Maier .., Johannes XXIII.-Johannes Paul I-PapstFranziskus ..)

„Volk Gottes in Menschenwürde/Epikiefreiheit“ (Ordo Dignitatis)-

Ordnungsvorverständnis offen. Es bildet den verbindlichen Rahmen, der die

Wahl unterschiedlichster Anwendungsfelder/ Bildinhalte freigibt so,

dass nicht beliebige Wissenbildeffekte und -Dialoge additiv aneinander

vorbeilaufen, sondern zu einem bilddialogischen Weg der Bildvielfalt in innerer

Ökumenerichtungseinheit sich verbinden. Sie zielt dabei auch an, die normative

Kraft gemeinsam gelebter innerer Gewissensüberzeugung in unterschiedlichsten

Lebensbild-Inhaltsentwicklungen und Lebensprägungen positiv zu

bewahrheiten, sowie die ggf. faktisch vorgegebene materiell absolut gesetzte

äußere Norm und Jurisdiktionsgewalt unumkehrbar in den Dienst

solcher „veritas vitae“ des ganzen christlichen Volkes Gottes zu stellen und

im Dienste des unwandelbaren amtsjurisdiktionell nicht reklamierbaren

Heilsglaubensgeschenkes unausweichlich in ihr wandelbares Geschichtlichkeits-

wesen zurückzunehmen. Das heißt: Rechtsethisch-wertungsgemäß

folgerichtige kirchliche Gesetzesbegründung/ -anwendung im zeitgemäßen

Heilsdienst des ganzen Volk Gottes-Kirchen-Christi-Seins, nicht Glaubensgesetzes-

„korrekte“ (H. Barion) Reduktion ökumenischer Werte und Wertung

des Kirche-Christi-Seins auf einen fraglichen römisch-katholischen

Wahrheitsmaßstab insbesondere des geschlechtsdiskriminierenden

Ausschlusses der Frau vom Priester- und Bischofsamt …

Im Schlüsselbild des „Seminar-Volkes Gottes“ gewinnt dieser Weg

ganzheitlich-heilsam („logethopathisch“) wachsender Ordnungserkenntnis

in ökumenischer (Einheit in Vielfalt-) Ordnungsreichweite besonderen

Erkenntnisgleichnis-dialogisch gebündelten Ausdruck.

Zum Abschluss des forschend (auch im Rollenwechsel) lehr-lernenden Übungsraumes verlassen die das Gelehrt-Gelernte erinnernden Bilder die Wände zur gelebten Wegfortsetzung auf den Boden der Ökumene-Wirklichkeit. Dort symbolisieren sie den Konzilsauftrag zur konfessionellen Einheit auf dem erkenntnisvielfältig erweiterten ökumenisch-synodalen Weg in der gemeinsam-priesterlich sendungswesengleich bewohnbaren heilsrelational-autonomen (A.Auer) „Volk Gottes in Menschenwürde/Gewissensfreiheit“-Ordnungsreformrichtung – ohne heilsverfälschende Vergöttlichung hierarchischer Glaubensjurisdiktions-/ Glaubensgesetzesgewalt des exklusiv männlichen Weiheamtes und entsprechend blockierender hierarchischer Rückkehr-Ökumene. Diesen Weg signalisieren die verbindenden Kieselsteine.

Der heutige deutsche „synodale Weg“ erfährt u.a. die einflussreiche Kritik eines „Aktionismus ohne Konzeption“. Dazu sei angemerkt: Viele einzelne wertvolle Anliegen/Korrekturanträge addieren sich unverbunden weil zurecht unvereinbar mit der im CIC/1983 unüberwindbar vorgegebenen Konzeption des geltenden hierarchischen Glaubensjurisdiktions/ Glaubensgesetzes-Amtscharakters der Kirche und ihres Rechts, zu der insbesondere die neu-alt verschärft  eingeführte Wahrheit hierarchisch unfehlbarer Glaubensgesetzesgewalt (c.750§2) zu im Grunde beliebig möglicher Glaubensgesetzgebung gehört: Z.B. der Ausschluss der Frau vom Weiheamt des Priesters/Bischofs (Responsum v. 28.10.1995) oder die dem Konzil widersprechende Abschaffung des sakramentalen Diakonats „in Person Christi des Hauptes“ und die Streichung der Befreiungsklauseln zugunsten Ausgetretener im Eherecht (MP Omnium in mentem v. 26.10.2009). Die bleibende Vorherrschaft kodifizierter „Communio hierarchica“-Ekklesiologie kraft göttlich-hierarchisch unfehlbaren unabänderlich höchsten Glaubensgesetzen mit höchstem der Offenbarungswahrheit „gleichem“ Gehorsamsgrad und mit Höchstbestrafung bei Glaubensgesetzes-Abfall  (z.B. zivilem Austritt) lässt eine konzilsnah alternativ entwickelte synodale Weg-Konzeption nur erschwert wahrnehmen und einbeziehen. Doch bei allen „Wehen“: es gibt sie – auch mit Impulsen meines ersten Kirchenrechtslehrers: Johannes Neumann, Synodales Prinzip/ 1973.

Diese Webseite bietet einen ersten Einblick in die neue heilsrelational-autonome „Weltethos(A.Auer)-Kirchenrechtsethos“-Konzeption an, d.h. Übertragung heilsrelational-autonomer Normbegründung in der Moraltheologie von Alfons Auer (mit und dank seiner eingehenden Gutheißung) auf eine im Geist des Konzils neue rechtstheologisch-rechtsethische Grundlegung des Reformweges römisch-katholischer Kirchenordnung „in und aus“ dem teilkirchlichen synodalen Weg.- Vgl. Karl-Christoph Kuhn, Zwischen göttlichem Glaubensgesetz (z.B. der Beschneidung) und Gewissensfreiheit (z.B. des Austritts), in:Wilhelm Rees/Stephan Haering(Hg.), Iuris sacri pervestigatio. FS für Johann Hirnsperger/2020, 685-713).